Lehrgang - Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Die Ausbildung wird durch die Orts- und Freiwilligen Feuerwehren geregelt und durchgeführt. Der Abschluss der Ausbildung erfolgt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung an der Feuerwehrtechnischen Zentrale.
Lehrgangsvoraussetzung: Truppmannausbildung Teil 1
Besondere Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung einschl. Feuerwehr- Halte-/Sicherheitsgurt
Lehrgangsdauer: 80 Stunden in zwei Jahren
- Prüfung an der FTZ
Lehrgruppenleiter:
- KAB-Nord: Herbert Deters (Weyhe)
- KAB-Süd: Guido Schruth (Barnstorf)
