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Lehrgang - Truppmannausbildung Teil 2

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Die Ausbildung wird durch die Orts- und Freiwilligen Feuerwehren geregelt und durchgeführt. Der Abschluss der Ausbildung erfolgt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung an der Feuerwehrtechnischen Zentrale.

Lehrgangsvoraussetzung: Truppmannausbildung Teil 1

Besondere Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung einschl. Feuerwehr- Halte-/Sicherheitsgurt

Lehrgangsdauer: 80 Stunden in zwei Jahren

  • Prüfung an der FTZ

Lehrgruppenleiter:

  • KAB-Nord: Herbert Deters (Weyhe)
  • KAB-Süd: Guido Schruth (Barnstorf)